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21.05.2019
TIPPS

Jungwagen, Neuwagen, Gebrauchtwagen, Vorführwagen,Tageszulassung – was sind die Vor- und Nachteile?

Wenn Sie planen ein Auto zu kaufen, stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen. Denn neben Neuwagen und Gebrauchtwagen können noch drei weitere Kategorien sehr attraktiv für Sie sein. Wir verraten Ihnen, nach welchen Kriterien die angebotenen Fahrzeuge zugeordnet werden und welche Vor- und Nachteile jede der fünf Kategorien mit sich bringt.

Gebrauchtwagen oder Neuwagen?

1. Neuwagen
Unter einem Neuwagen versteht man, wie der Name schon sagt, ein komplett neues Auto. Es kommt frisch vom Werk, ist fabrikneu und war noch nie für den Straßenverkehr zugelassen. Der Käufer ist der erste Besitzer. Damit ein neues, unbenutztes Auto auch als Neuwagen gilt, dürfen zwischen dem Zeitpunkt der Produktion und des Verkaufs nicht mehr als zwölf Monate liegen.

Vorteile:
Beim Kauf eines Neuwagens ab Werk steht Ihnen die gesamte Palette offen. Farbe, Ausstattung, Motorisierung, diverse Extras – Sie haben freie Hand und können selbst entscheiden, wie Sie Ihr Auto gerne hätten. Außerdem sind Sie mit einem Neuwagen immer am neuesten Stand der Technik. Neuwägen sind schadstoffärmer und generell zuverlässiger. Neben einer Gewährleistung oder Garantie von mindestens zwei Jahren sind sie in der Regel weniger anfällig für Reparaturen. Der erste Besuch einer Werkstatt sollte im Regelfall erst für das erste Service nach zwei Jahren fällig werden.

Nachteile:
Wer sich ein nagelneues Auto anschafft und es nach den eigenen Vorstellungen und Belieben konfiguriert, muss mit einer gewissen Wartezeit rechnen und zahlt auch den vollen Preis. Neuwägen haben einen relativ hohen Kaufpreis und, das ist das Bittere daran, in den ersten Jahren einen hohen Wertverlust.

 

2. Vorführwagen
Ein Auto, das der Händler selbst anschafft, auf das Autohaus anmeldet und ausschließlich gewerblich nutzt, gilt als Vorführwagen. Es dient ausschließlich dem Zweck der Vorführung und kann von interessierten Kunden für Besichtigungen und Probefahrten herangezogen werden.

Vorteile:
Da bei Probefahrten in der Regel keine größeren Strecken gefahren werden, weisen sie einen niedrigen Kilometerstand auf. Durch die Ausstellung im Autohaus sind sie erstens sofort verfügbar, bedürfen zweitens keiner langen Lieferzeiten und unterliegen drittens keiner nennenswerten Abnutzung. Sie werden regelmäßig gepflegt und fachmännisch gewartet.
Vorführwägen befinden sich meist in einem hervorragenden Zustand.

Nachteile:
Der große Nachteil liegt darin, dass das Auto real schon existiert. Sie müssen es so annehmen, wie es ist und können es nicht mehr nach Ihren eigenen Vorstellungen konfigurieren. Da das Auto bereits auf den Autohändler zugelassen war, gilt der Käufer auch „nur“ als Zweitbesitzer.

 

3. Gebrauchtwagen
Von einem Gebrauchtwagen spricht man, wenn ein Auto einen oder mehrere Endkunden als Vorbesitzer hatte. Strenggenommen ist also jedes Auto ab dem Zeitpunkt der Erstanmeldung, die nicht auf den Autohändler erfolgt, ein Gebrauchtwagen. Lässt man Jungwägen, die nicht älter als zwei Jahre alt sind, außen vor, eröffnen sich viele, attraktive Angebote und nicht selten wahre Schnäppchen.

Vorteile:
Der größte Vorteil liegt ganz klar im geringeren Kaufpreis gegenüber neueren Modellen. Damit geht auch ein absehbarer, geringerer Werteverlust einher. Die Preiskurve, die in den ersten Jahren nach der Erstanmeldung relativ steil nach unten verläuft, flacht nach etwa fünf Jahren immer mehr ab.

Nachteile:
Gebrauchtwägen sind nicht mehr individualisierbar. Sie können keine Wünsche äußern, was Antrieb, Ausstattung oder Extras betrifft und müssen mit den Gegebenheiten Vorlieb nehmen. Das kann auch eine teils veraltete Technik bedeuten. Außerdem müssen Sie bei gebrauchten Modellen auch ein höheres Reparaturrisiko in Kauf nehmen, denn viele Komponenten sind Verschleißteile und müssen nach einer gewissen Zeit ausgetauscht oder erneuert werden.

 

4. Jungwagen
Genau genommen ist ein Jungwagen eigentlich ein Gebrauchtwagen, mit der besonderen Spezifikation, dass maximal 30.000 km gefahren wurden oder er nicht älter als zwei Jahre (ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung) ist. Es ist üblich, dass Autos vor dem Zeitpunkt des ersten Service als Jungwägen bezeichnet werden.

Vorteile:
Mit maximal zwei Jahren ab Erstzulassung sind Jungwägen deutlich neuer als gebrauchte Modelle, sind meist moderner ausgestattet und die Technik ist noch nicht veraltet. Der Preis ist durch die Vorbesitzer dennoch deutlicher niedriger als der des Neuwagens. Es müssen auch keine langen Lieferzeiten berücksichtigt werden, da das Auto nicht erst gefertigt werden muss, sondern sofort verfügbar ist.

Nachteile:
Durch die Tatsache, dass das Fahrzeug schon einen Besitzer hat, kann es natürlich auch nicht mehr konfiguriert werden. Farbe, Ausstattung, Extras und Motorisierung sind schon definiert, es gilt das Prinzip „alles oder nichts“.

 

5. Tageszulassung
Wird ein zu verkaufendes Auto von einem Händler für einen sehr kurzen Zeitraum, oft nur für einen einzigen Tag, rein formell angemeldet, gilt dieses Fahrzeug als Tageszulassung. Lagernde Neuwägen können auf diese Weise zu vergünstigten Preisen an Interessenten weitergegeben werden.

Vorteile:
Durch die erstmalige Anmeldung auf den Autohändler verliert das Auto sofort etwas an Wert und kann um einiges günstiger erworben werden. Lästige Liefer- oder Wartezeiten, wie es bei Neuwägen häufig der Fall sein kann, fallen auch weg. Das Fahrzeug befindet sich physisch bereits im Besitz des Autohauses und kann theoretisch jederzeit übernommen werden.

Nachteile:
Was vor allem preisliche Vorteile mit sich bringt, hat zur Folge, dass der Käufer „nur“ als Zweitbesitzer gilt und sich das in weiterer Folge eventuell in einem etwas niedrigerem Wiederverkaufswert wiederspiegelt. An Ausstattung, Motorisierung oder Extras kann bei einer Tageszulassung nichts mehr geändert werden.

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